Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines 

1. Nachstehende Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkaufsgeschäfte, soweit wir keine spezielleren Bedingungen für bestimmte Geschäfte, z.B. für Bestellungen im Online-Shop, stellen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten bei kollidierenden AGB ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. 


§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns dreißig Kalendertage ab Datum des Angebotes gebunden.
2. Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware annehmen. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Wenn wir keine Auftragsbestätigung erstellen, gilt unsere Rechnung als Bestätigung.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben. 


§ 3 Preise

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; Verpackung und Transport werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgen kann, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigt die Preiserhöhung die Steigerung des Lebenshaltungskostenindex, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 


§ 4 Lieferzeiten

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Angabe über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist.
3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschl. etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges odereiner zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.


§ 5 Versand und Gefahrübergang 

1. Die Gefahr geht mit der Übergabe oder wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist, auf den Besteller über.
2. Die Verpackung erfolgt nach handelsüblichen Gesichtspunkten. Sie wird zum Selbstkostenpreis gesondert berechnet und nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. 


§ 6 Haftung

1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Mischempfehlungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst dieser Umstand den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 3. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. 


§ 7 Verjährung 

1. Rechte wegen eines Mangels gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache.
2. Rechte, die nicht auf einem Mangel der Sache beruhen, verjähren in einem Jahr.
3. Abweichend von Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten die gesetzlichen Fristen, wenn die Haftung auf Vorsatz oder einer übernommenen Garantie beruht. 


§ 8 Eigentumsvorbehalt 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, uns Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände und sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Schaden. 


§ 9 Zahlung 

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach Rechnungsstellung innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skontoabzug oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto fällig und zahlbar.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
3. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Zudem sind wir berechtigt, Vorausleistungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4. Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so sind wir auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
5. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 


§ 10 Schlichtungsverfahren 

Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. 


§ 11 Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bedingung und Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns nicht berührt 


B) Besondere Bestimmungen gegenüber Unternehmen 

Im Verhältnis zu Unternehmen gelten ergänzend zu A) die nachfolgenden Bestimmungen: 


§ 1 Gewährleistung 

1. Mängel der gelieferten Sache einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden vom Lieferanten nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl des Käufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren. Rechte wegen eines Mangels neuer oder gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Sache.
2. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. 


§ 2 Untersuchungs- und Rügepflicht 

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen bei beiderseitigen Handelsgeschäften voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge muss schriftlich erhoben werden. 


§ 3 Weiterveräusserung 

Die Weiterveräusserung unserer Ware unter dem Einkaufspreis ist nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis gestattet. 


§ 4 Haftung 

Die Haftung für nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche Pflichtverletzung, Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. 


§ 5 Eigentumsvorbehalt 

Ergänzend zu den Bestimmungen A) § 8 gilt: 
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, vor. 
b) Abweichend von A) § 8 gilt gegenüber Kaufleuten die Zurücknahme der Kaufsache nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind berechtigt, unabhängig des uns zustehenden Erfüllungsanspruches nach Verstreichen einer dem Besteller zur Erfüllung einer Verpflichtung gesetzten Frist, die Sache herauszuverlangen, wenn der Besteller seine Verpflichtung uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich erfüllt und/oder in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände einwirkt. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so haben wir die Gegenstände herauszugeben.
c) Erfolgte die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, dürfen die Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert werden. In diesem Fall tritt der Besteller uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an uns ab.
d) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände nimmt der Besteller für uns unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht uns gehörenden Sachen steht uns der dabei entstandene Miteigentumsanteil der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu der übrigen verarbeiteten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an einer neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns entsprechend der vorgenannten Berechnung anteilmäßig Miteigentum überträgt und die Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Werden die Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Sachen, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiter veräußert, so gilt die in Zif. 3 lit. c vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Faktorenwertes der Vorbehaltsgegenstände, die mit den anderen Sachen weiter veräußert worden sind.
e) Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Bestellers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.
f) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 


§ 6 Gefahrübergang 

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 3. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. 


§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort 

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in Münster. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch am Gericht an seinem Sitz zu verklagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Münster. 

 Stand: 5/2023

 § 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Verbrauchern, die über den Online-Shop der WEICON GmbH & Co KG, getätigt werden.
(2) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Darstellung von Waren im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung dazu, im Online-Shop Waren zu bestellen.
(2) Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).
(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte EMail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Auch diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.


§ 3 Preise

Die auf Internetpräsenz genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten.


§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte oder per Paypal.
(2) Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer Kreditkarte reserviert („Authorisierung“). Die tatsächliche Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem wir die Ware an Sie versenden.
(3) Kosten, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen, sind von Ihnen zu tragen.


§ 5 Aufrechung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Lieferung; Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware kostenpflichtig von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
(2) Kosten, die durch die Angabe unzutreffender oder unvollständiger Adressdaten entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.


§ 7 Widerrufsbelehrung

Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht und das Muster eines Widerrufs finden Sie in dem hierzu bereitgestellten Link


§ 8 Transportschäden

(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.
(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.


§ 9 Gewährleistung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt - abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen - ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 10 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.


§ 11 Höhere Gewalt

Kommt es durch Umstände, die von keiner der Vertragsparteien zu verantworten sind, zB. Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks oder den Ausfall bedeutender technischer Infrastrukturen („höhere Gewalt“) zur vorübergehenden oder dauernden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, so werden die Parteien von ihren wechselseitigen Leistungspflichten befreit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder der Ersatz von Auslagen in einem solchen Fall ist ausgeschlossen.


§ 11 Verbraucherschlichtung

Die europäische Kommission hat eine Internetplattform zur online-Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen, die online geschlossen wurden. Die Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen:

http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die WEICON GmbH & Co. KG beteiligt sich jedoch nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UNKaufrecht“).


Stand: 31.03.2020

§ 1 Allgemeines

1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten für alle zwischen WEICON und dem Lieferanten abgeschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nur an, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferant die Lieferung des Lieferant vorbehaltlos annehmen.
2. Alle Vereinbarungen und Erklärungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen und abgegeben werden, sind in Textform niederzulegen, soweit diese AGB nicht Schriftform vorgeben.
3. Unsere Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) sind wir drei Wochen lang gebunden. Der Lieferant kann nur innerhalb dieser drei Wochen das Angebot durch Erklärung uns gegenüber annehmen.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentumsund Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.


§ 3 Zahlungen

1. Der von WEICON in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Lieferanten haben die von WEICON angegebene Bestellnummer auszuweisen.
2. Zahlungen erfolgen, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Lieferanten getroffen wurde, innerhalb von zehn Werktagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Lieferanten und Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
3. WEICON stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Wir sind ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Lieferanten abzutreten.


§ 4 Lieferzeiten

1. Die von WEICON in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Lieferanten verbindlich.
2. Gerät der Lieferant in Verzug, stehen WEICON die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht WEICON Schadensersatzansprüche geltend, ist der Lieferant zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


§ 5 Gewährleistung und Haftung

1. WEICON wird erhaltene Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Erhalt der Ware von WEICON abgesandt wird und die Rüge dem Lieferanten anschließend zugeht. Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn WEICON sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Entdeckung absendet.
2. WEICON stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten zu und der Lieferant haftet gegenüber WEICON im gesetzlichen Umfang. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
3. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 6 Haftung des Lieferanten/Versicherungsschutz

1. Wird WEICON aufgrund eines Produktschadens, für den der Lieferant verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Lieferant WEICON auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Lieferant die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat.
2. Muss WEICON aufgrund eines Schadensfalls i.S.v. § 6 Ziff. 1 eine Rückrufaktion durchführen, ist der Lieferant verpflichtet, WEICON alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Rückrufaktion ergeben. WEICON wird, soweit es möglich und zeitlich zumutbar ist, den Lieferanten über den Inhalt und den Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von WEICON bleiben hiervon unberührt.
3. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer für die Ware angemessene Deckungssumme abzuschließen und aufrecht zu halten. Die Fixierung der Deckungssumme erfolgt durch gesonderte Abstimmung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von WEICON bleiben hiervon unberührt.
4. Wird WEICON von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung ein gesetzliches Schutzrecht des Dritten verletzt, verpflichtet sich der Lieferant, WEICON auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr entstanden sind, es sei denn, der Lieferant hat nicht schuldhaft gehandelt. Wir verpflichten uns, die Ansprüche des Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Lieferanten anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bezüglich dieser Ansprüche abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.


§ 7 Rücktritt vom Vertrag – Schadensersatz

1. Erfüllt der Lieferant die vertraglich übernommene Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß, können wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
2. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht uns insbesondere dann zu, wenn der Lieferant seine Obliegenheit zur Geheimhaltung gemäß § 9 verletzt.
3. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht für uns auch dann, wenn der Lieferant Liefereinstellungen vornimmt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen bleibt unberührt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt/Abtretung von Forderungen

1. Wir widersprechen Eigentumsvorbehaltsregelungen und -erklärungen des Lieferanten, die über den einfachen Eigentumsvorbehalt hinausgehen.
2. Rechte und Pflichten des Lieferanten aus dem Vertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abtretbar oder übertragbar. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
3. Alle von WEICON an den Lieferanten übergebenen Teile, Unterlagen oder Beistellungen bleiben unser Eigentum. Der Lieferant darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung außerhalb dieses Vertrages verwerten und/oder an Dritte weitergeben bzw. diese Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung des jeweiligen Vertrages hat der Lieferant diese auf eigene Kosten unverzüglich an WEICON zurückzugeben.


§ 9 Datenverarbeitung und Geheimhaltung

1. Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erhaltenen Daten über den Lieferanten i.S.v. Art. 6 Abs. (1) lit. b) DSGVO zu verarbeiten.
2. Der Lieferant ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Berechnungen, Modelle, Muster und sonstigen Unterlagen geheim zu halten, sofern diese nicht allgemein bekannt sind oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Er darf sie Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung bekannt- oder weitergeben, sofern er diesen zu vergleichbarer Geheimhaltung verpflichtet hat. Für Vertragsverletzungen beauftragter Dritter wird der Lieferant uns gegenüber wie für eigenes Fehlverhalten eintreten.
3. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Vertragsbeendigung hinaus. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.
4. Verstößt der Lieferant gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung, ist er uns gegenüber zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Die Höhe der Vertragsstrafe steht in unserem billigen Ermessen und ist im Streitfalle vom zuständigen Gericht auf ihre Billigkeit hin zu überprüfen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.


§ 10 Sonstiges

1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bedingung und Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und uns nicht berührt. Bei Übersetzungen dieser AGB gelten im Zweifelsfall die deutschen AGB.
2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
3. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in Münster. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Betriebssitzgericht zu verklagen.


Stand 05.2021